Mein Honorar für Psychotherapie für Privatpatienten und Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie GOP. Mein aktuelles Honorar beträgt für eine Einzelstunde GOP
870 mit 3,1-fachem Satz 135,53 €. Bitte beachten Sie, dass hier ein Kostenanteil für Sie, je nach Versicherungsschutz entstehen kann.
Die Praxis ist eine Privatpraxis. Ich besitze keinen Kassensitz. Es erfolgt keine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Fast alle Privatversicherungen übernehmen mein Honorar anstandslos. Bitte informieren Sie sich als Privatversicherte Person bei Ihrer Krankenkasse ob, und in welchem Umfang die Kosten einer
verhaltenstherapeutischen Psychotherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden. Ich stelle Ihnen eine monatliche Rechnung über die PVS Reiss, die Sie bei Ihrer
Krankenkasse einreichen und sich erstatten lassen können.
Die Beihilfestelle benötigt zur Beantragung einer Psychotherapie einen Antrag, den ich gern für Sie schreibe. Gemeinsam mit Ihrer zusätzlichen privaten Krankenversicherung übernimmt diese nach
Zustimmung des Kostenantrags anstandslos die Zahlungen.
Bei der Selbstzahlung entfallen die o.g. Formalitäten. Ein Vorteil der Selbstzahlung ist die fehlende Weiterleitung ihrer Diagnose an Krankenkasse oder Arbeitgeber. Dies ist vor allem für
Personen mit angestrebten oder bereits bestehenden Beamtenstatus, oder Personen die später in die private Krankenversicherung wechseln möchten.