Die Abrechnung

 

Mein Honorar für Psychotherapie für Privatpatienten und Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie GOP.

 

Die Praxis ist eine Privatpraxis. Ich besitze keinen Kassensitz. Es erfolgt keine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.

 

Privatversicherte

Fast alle Privatversicherungen übernehmen mein Honorar anstandslos. Bitte informieren Sie sich als Privatversicherte Person bei Ihrer Krankenkasse ob, und in welchem Umfang die Kosten einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden. Ich stelle Ihnen eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und sich erstatten lassen können.

 

 

Beihilfe der Beamtenversorgung

Die Beihilfestelle benötigt zur Beantragung einer Psychotherapie einen Antrag, den ich gern für Sie schreibe. Gemeinsam mit Ihrer zusätzlichen privaten Krankenversicherung übernimmt diese nach Zustimmung des Kostenantrags anstandslos die Zahlungen.

 

 

Selbstzahler

Bei der Selbstzahlung entfallen die o.g. Formalitäten. Ein Vorteil der Selbstzahlung ist die fehlende Weiterleitung ihrer Diagnose an Krankenkasse oder Arbeitgeber. Dies ist vor allem für Personen mit angestrebten oder bereits bestehenden Beamtenstatus, oder Personen die später in die private Krankenversicherung wechseln möchten.